Forderungspapier

Nachfolgend finden sie den Forderungskatalog der Bürgerinitiative vom 14. Dezember 2023

  1. Keine Anwendung des § 246 BauGB | Schaffung von Einrichtungen der Erstaufnahme und der vorläufigen Unterbringung nur mit Zustimmung der Bevölkerung vor Ort

    Anlässlich des so genannten Migrationspakts führte Ministerpräsident Kretschmann im TAZ-Interview Anfang November 2023 zum Thema „irreguläre Migration“ Folgendes aus:

    „Wenn wir nichts tun in dieser Frage, dann entsteht der Eindruck, der Staat ist handlungsunfähig. Das ist die allergefährlichste Botschaft überhaupt! Das treibt die Menschen zu den Rechten.“ [1]

    Die BI erlaubt sich an dieser Stelle die folgende Frage:

    Wenn die Landesregierung nun – wie vor wenigen Tagen angekündigt – „mindestens neun neue Erstaufnahmezentren“ mit jeweils tausend und mehr Bewohnern darin „zur Not […] auch gegen den Willen der jeweiligen Kommune durchsetzen“ möchte: [2] Was glaubt der Ministerpräsident, wie erst ein solches Vorgehen der Landesregierung die Menschen im Land „zu den Rechten“ treiben wird…?

    Bereits seit dem Bekanntwerden der Planungen des Landes zur LEA Schanzacker in Februar 2023 versucht die AfD aus diesem Thema politisches Kapital zu schlagen. [3] Zwischenzeitlich hat sich auch die als rechtsextrem eingestufte Gruppierung „Der III. Weg“ in die LEA-Debatte eingeschaltet – zweifelsohne mit der derselben Zielsetzung. [4]

    Diese Entwicklungen sind kein Zufall – sie sind eine unmittelbare Folge der Politik der Landesregierung unter der Führung von Herrn Ministerpräsidenten Kretschmann. Eine verfehlte und bürgerfeindliche Politik, zu der wir in unserer Pressemitteilung vom 09.11.2023 bereits ausgeführt hatten: „Sie spalten die Gesellschaft dieses Landes. Sie bringen Unfrieden unter die Bürgerinnen und Bürger. Und: Sie bereiten extremistischen Entwicklungen den Boden.“

    Wenn nun also gerade Herr Ministerpräsident Kretschmann – wie im besagten TAZ-Interview – davor warnt, dass die Menschen „zu den Rechten“ getrieben werden, dann ist das aus Sicht der BI genauso passend wie wenn sich ein Brandstifter um das goldene Feuerwehrabzeichen bemüht.

    Wir verlangen von der Landesregierung, ihren Fokus beim Thema Zuwanderung endlich wieder auf die berechtigten Interessen der einheimischen Bevölkerung zu richten. Die BI fordert die Landesregierung insbesondere auf, von einer Anwendung des § 246 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen. Wir warnen davor, dass eine solche Vorgehensweise den sozialen Frieden im Land gefährden kann – und dass genau dies die Menschen „zu den Rechten“ treiben würde. Wir missbilligen im Übrigen die Äußerungen des Ministerpräsidenten von Anfang November 2023 – in denen dieser nun zum wiederholten Male damit gedroht hat, LEAen auch ohne die Zustimmung der Standortkommunen zu realisieren. [5] Wir erwarten vom Ministerpräsidenten, solche plumpen Drohungen und Versuche der Einschüchterung der politischen Entscheidungsträger vor Ort ein für alle Mal zu unterlassen. Der Herr Ministerpräsident möge stattdessen endlich ein Verhalten an den Tag legen, wie es sich für den Chef einer demokratisch gewählten Regierung geziemt: indem er eine Politik für und nicht gegen die eigenen Bürgerinnen und Bürger im Land macht.

    Nach Überzeugung der BI braucht es beim Thema Zuwanderung mehr und nicht weniger Konsens und Mitsprache der einheimischen Bevölkerung. Die BI fordert deshalb für alle Unterbringungen in überörtlicher Zuständigkeit – also sowohl für die Erstaufnahme (1. Stufe) als auch für die vorläufige Unterbringung (2. Stufe) – eine Zustimmung der Menschen vor Ort. Aus Sicht der BI müssen die Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, selbst darüber zu entscheiden, mit wem sie in ihrer Heimat zusammenleben möchten. Konkret fordert die BI deshalb die Durchführung von Abstimmungen in den Standortkommunen sowie in den Angrenzergemeinden. Findet die vorgelegte Planung nicht die Zustimmung der Bevölkerung vor Ort, dann hat ein Vorhaben zu unterbleiben – und zwar ohne Wenn und Aber.

  2. Öffentliche Sicherheit bei LEAen muss Maßstab für alle Planungen sein

    Bis jetzt spielt der Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit offenbar keinerlei Rolle bei den LEA-Planungen des Landes. Jedenfalls setzt sich die auf den 02. August 2023 datierte Machbarkeitsstudie für die LEA Schanzacker mit diesem Aspekt überhaupt nicht auseinander. Aus Sicht der BI muss die öffentliche Sicherheit aber Ausgangspunkt und zentrales Element von Planungen zur Unterbringung von Zuwanderern sein.

    Im Hinblick auf den Schanzacker stellt nach Überzeugung der BI das nahe gelegene Asperger Freibad bereits ein Ausschlusskriterium bei der Standortsuche dar. Die BI erachtet es als unverantwortlich, in unmittelbarer Nähe zum Asperger Freibad eine voraussichtlich mindestens niedrige vierstellige Anzahl von vorwiegend aus fremden Kulturkreisen stammenden Personen unterzubringen. [6] Den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit kann bei diesen Rahmenbedingungen – insbesondere im Hinblick auf das Asperger Freibad – erwartbar nicht mehr entsprochen werden.

  3. Größenbeschränkung von LEAen: maximal 100 Personen / 1% der Einwohner vor Ort

    Mit einer Mischung aus Ignoranz und Trotz reitet die Landesregierung das tote LEA-Pferd seit Jahren weiter – offenbar ohne eine substanzielle Änderung bei den LEA-Parametern überhaupt nur in Erwägung zu ziehen. [7] Die BI hat bereits mehrfach konkrete Vorschläge zur Verbesserung des bestehenden LEA-Konzept des Landes gemacht: [8] Nach Überzeugung der BI sind deutlich kleinere LEAen der zielführende Weg, um den Erfordernissen der Integration und der öffentlichen Sicherheit hinreichend Rechnung tragen zu können. Zugleich gestaltet sich die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger sowie der politischen Entscheidungsträger vor Ort umso größer, je kleiner eine LEA ausfällt.

    Dass LEAen nach bisheriger Bauart alles andere als ein Erfolgsmodell sind und deshalb auf breiter Front abgelehnt werden, bestätigt schließlich auch die Abfrage des Justizministeriums bei den 1.101 Kommunen im Land – die offenbar „keine verwertbaren Rückmeldungen zu geeigneten Grundstücken oder Flächen“ ergeben hat. [9] Das Land sollte nun endlich einsehen, dass sein bisheriges LEA-Konzept grundhaft gescheitert ist und neu aufgesetzt werden muss.

  4. Zum Thema Rechtspflicht („Wir müssen…“) / BI verlangt vom Land das Ergreifen von Rechtsmittel gegenüber dem Bund

    Die Landesregierung steht auf dem Standpunkt, dass für alle dem Land zugewiesenen Zuwanderer eine Unterbringungspflicht besteht – wobei diese Verpflichtung offenbar grenzenlos sein soll.

    Die BI ist hier dezidiert anderer Rechtsauffassung. Nach Überzeugung der BI gibt es keine unbegrenzte „Rechtspflicht“, es gibt kein unbegrenztes „Wir müssen“. Denn: Rechte bzw. Pflichten sind grundsätzlich nicht grenzenlos – sondern sie stehen ihrerseits auch in Konkurrenz zu anderen Rechten bzw. Pflichten; jedes Recht und jede Pflicht kann deshalb aufgrund des Bestehens eines anderen Rechts / einer anderen Pflicht eine Einschränkung erfahren.

    Deshalb liegt auch beim Thema Zuwanderung gerade kein aus Rechtsgründen bestehender Automatismus vor, es gibt gerade keine grenzenlose Unterbringungspflicht. Die staatliche Schutzpflicht gebietet es vielmehr, die dazu konkurrierenden Verfassungsgüter zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Und das Bundesverfassungsgericht hat erst jüngst wieder klargestellt, dass auch die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen Verfassungsrang genießt. [12]

    Bei der Zuwanderung im Land gestaltet sich der aktuelle Zustand in aller Kürze beschrieben wie folgt: Kommunen, Landkreise und auch das Land Baden-Württemberg selbst äußern sich einstimmig dahingehend, dass die zuständigen Behörden massiv überlastet und die Unterbringungskapazitäten nachhaltig erschöpft sind. Soweit möglich, sind bereits öffentliche Einrichtungen wie Hallen in Anspruch genommen worden – was jeweils mit erheblichen Nachteilen und Einschränkungen etwa für die örtlichen Schulen und Vereine einhergeht. An unzähligen Standorten im Land wurden auf Parkplätzen und sonstigen befestigten Flächen Containerdörfer oder Zeltstädte errichtet. Auch Grünflächen wurden dafür bereits in Anspruch genommen. Im Übrigen gehen mit der Unterbringung enorme monetäre Belastungen für die jeweiligen Gebietskörperschaften einher, deren finanzielle Leistungsfähigkeit längst erschöpft ist.

    Dieser Zustand ist insgesamt bereits seit Jahren kein „Normalmodus“ mehr – dies stellt vielmehr einen „Krisenmodus“ dar, der wiederum seine Grenze in der staatlichen Leistungsfähigkeit findet bzw. finden muss. Zweifelsohne ist die Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen zwischenzeitlich mehr als unerheblich beeinträchtigt. Da diese Verfassungsrang genießt, besteht nach Überzeugung der BI grundsätzlich eine tragfähige rechtliche Handhabe, die Pflicht zur Unterbringung zu begrenzen.

    Auch der Blick ins Gesetz spricht für diese Einschätzung: Zwar sieht § 44 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) in der Tat eine Unterbringungspflicht für die Länder vor – so weit so richtig. Andererseits spricht aber § 1 Abs. 1 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ausdrücklich auch den Gesichtspunkt der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit an. Der Gesetzgeber selbst geht mithin davon aus, dass der Zuwanderung auch begrenzende Faktoren entgegenstehen können. Es liegt auf der Hand, dass es sich insbesondere bei der Endlichkeit der Ressourcen der öffentlichen Hand um einen solchen Faktor handeln muss. Dieses Begrenzungskriterium gilt es nun zur praktischen Anwendung gelangen zu lassen.  

    Zwar weist  die  Landesregierung  zutreffend darauf hin,  dass  der Bund  seiner Verantwortung endlich gerecht  werden und  wirksame  Maßnahmen  zur  Begrenzung  der  Zuwanderung  ergreifen  muss. [13]   Unterlässt  er  dies  aber  (wobei  viel dafür spricht, dass der Bund bereits seit geraumer Zeit die rechtlich gebotenen Maßnahmen nicht ergreift), so ist das Land Baden-Württemberg gefordert, den Bund rechtlich darauf in Anspruch zu nehmen. Denn der Bund liegt schlicht falsch,  wenn  er  der  Meinung  ist,  dass  es  sich  bei  der  Begrenzung  von  Zuwanderung  um  eine  rein  politische  Frage handelt.  Vielmehr  hat  sich  dies  mittlerweile  –  in  Ansehung  des  beeinträchtigten  Rechtsguts  der  Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen – zu einer Rechtsfrage gewandelt.    

    Die BI fordert die Landesregierung deshalb auf, gegenüber dem Bund alle rechtlichen Möglichkeiten – und insbesondere den Rechtsweg – auszuschöpfen, um dem weiteren unkontrollierten Zustrom von Zuwanderern nach Deutschland / nach Baden-Württemberg entgegenzuwirken. Als eine der danach gebotenen Maßnahmen kommt nach Überzeugung der BI insbesondere den Grenzkontrollen zur Schweiz eine zentrale Bedeutung zu.

  5. Fortsetzung der Grenzkontrollen in Baden-Württemberg zur Schweiz / konsequente Umsetzung von „Dublin III“

    An der bayerisch-österreichischen Grenze werden seit mehreren Jahren stationäre Grenzkontrollen durchgeführt. Die bayerische Landesregierung hatte deren Einführung bereits im September 2015 beim Bund erreichen können. [14] In Baden-Württemberg hätte längst in gleicher Weise an der Grenze zur Schweiz nachgezogen werden müssen. Seit einigen Wochen ist dies erfreulicherweise nun endlich der Fall. [15] Mindestens solange Grenzkontrollen in Bayern praktiziert werden muss dies auch dies in Baden-Württemberg stattfinden.

    Die BI fordert die Landesregierung dazu auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass dabei auch alle rechtlichen Möglichkeiten zur Zurückweisung von Zuwanderern ausgeschöpft werden. [16] Nach Überzeugung der BI muss zudem auch alles dafür getan werden, dass zukünftig die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 („Dublin III“) konsequent umgesetzt werden: Dazu gehört insbesondere eine Beachtung des nach Art. 13 Abs. 1 bestehenden Zuständigkeitsgrundsatzes desjenigen Mitgliedstaats, dessen Land-, See- oder Luftgrenze der Zuwanderer zuvor überschritten hat. Das Recht auf Selbsteintritt nach Art. 17 muss die absolute Ausnahme sein – und nicht die Regel. Gegenüber den originär zuständigen Mitgliedstaaten ist die Aufnahmeverpflichtung nach Art. 18 Abs. 1 durchzusetzen.

  6. Vollständige Offenlegung aller LEA-Planungen des Landes „in Echtzeit“

    Die amtierende Landesregierung [17] (und insbesondere Herr Ministerpräsident Kretschmann persönlich) [18] nimmt für sich in Anspruch, eine besonders transparente Politik zu praktizieren – was in Wahrheit aber nicht der Fall ist.

    Zu den konkreten LEA-Planungen für den Schanzacker wurden vom Land nahezu keinerlei Informationen freiwillig nach außen gegeben. Die Öffentlichkeit hat substanzielle Informationen vielmehr immer erst dann erhalten, wenn wir als BI die Landesregierung dazu gezwungen haben – mit unserem Rechtsanspruch auf Akteneinsicht.

    Und selbst dann verheimlicht, mauert und behindert die Landesregierung den Informationszugang wo sie nur kann – wie etwa die Übersendung der in weiten Teilen geschwärzten Dokumente zur LEA-Machbarkeitsstudie im August 2023 belegt. Erst nachdem die BI dagegen Widerspruch erhoben und mit der Beschreitung des Rechtswegs gedroht hatte, wurden die ungeschwärzten Informationen schließlich veröffentlicht.

    Auf diesem Wege hat sich dann auch der wahre Grund für diese rechtswidrige Informationsblockade der Landesregierung offenbart:

    In Wahrheit verfolgt das Land für den Schanzacker schon seit dem Frühjahr eine Planung zur Unterbringung von mehr als doppelt so vielen Personen wie zunächst kommuniziert (2.000 / 2.500 anstatt 1.000 / 1.200).

    Über Monate hinweg hat die Landesregierung mithin getrickst, getäuscht, gelogen und betrogen – gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, gegenüber den Amtsträgern in Ludwigsburg / Asperg / Tamm, gegenüber der Presse. Dieses Vorgehen ist inakzeptabel und einer Regierung des Landes Baden-Württemberg absolut unwürdig.

    Beispielhaft sei nachstehend dazu ein Kommentar aus der Presse wiedergegeben:

    „Die Landesregierung hat unsensibel gehandelt, indem sie die höhere Zahl verschwieg – auch in den Gesprächen mit gewählten Vertretern am Standort. Monatelang wurden die geschwärzten Stellen im Bericht zurückgehalten. Sowohl das grün geführte Finanzministerium als auch das von der CDU geleitete Justizministerium, das den Bericht angefordert hatte, hielten still. Darin nicht einen bewusst manipulativen Umgang mit der Öffentlichkeit zu sehen wäre naiv. Alles in allem ist ein massiver Vertrauensverlust entstanden.“ [19]

    Die BI erwartet, dass die Landesregierung ihr empörendes Fehlverhalten zum Anlass dafür nimmt, nun endlich eine echte und ehrliche Transparenz gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern an den Tag zu legen.

    Wir fordern, dass ab sofort eine vollständige Offenlegung aller LEA-Planungen des Landes „in Echtzeit“ praktiziert wird. Dies bedeutet konkret: Sobald neue Dokumente zu den geplanten LEAen bei der Verwaltung vorliegen, müssen diese umgehend im Internet veröffentlich werden – und zwar grundsätzlich ohne Schwärzungen.

  7. LEAen und Zuwanderung ins Beteiligungsportal

    Das Land Baden-Württemberg wirbt mit dem Markenzeichen der „Politik des Gehörtwerdens“ auf seinem Beteiligungsportal im Internet. [20]

    Bereits mit Schreiben vom 7. Mai 2023 hatten wir die Landesregierung dazu aufgefordert, sowohl zu den LEAen als auch zur Migrationslage im Land auf seinem Internetportal eine Beteiligungsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Bis zum heutigen Tag sind dort keinerlei solche Beiträge dazu eingestellt.

    Auch haben wir vom Land bis jetzt noch nicht einmal eine Erklärung dafür erhalten, warum diese Themen dort (noch immer) fehlen. Für die BI wirft dieses Blockadeverhalten Fragen auf:

    Wovor hat die Landesregierung Angst…? Möchte Sie einer politisch unangenehmen Diskussion aus dem Weg gehen…? Traut Sie ihren Bürgerinnen und Bürgern eine sachliche Debatte über diese Fragestellungen womöglich nicht zu…?

    Nach Überzeugung der BI ist es nicht angängig, dass gerade diese für die Bevölkerung so bedeutsamen Themen seitens der Landesregierung offenbar bewusst von der Bürgerbeteiligung ausgeklammert werden.

    In unserer Pressemitteilung vom 04.06.2023 hatten wir dazu bereits ausgeführt:

    „Bei der so genannten ‚Politik des Gehörtwerdens‘ handelt es sich um nicht viel mehr als eine Scharade: Viel Show, wenig Substanz. Die Landesregierung hat bei kritischen Themen kein Interesse an der ehrlichen Meinung ihrer Bürgerinnen und Bürger.“

    Der Ball liegt hier noch immer bei der Landesregierung: Sie sollte endlich zeigen, dass die BI mit dieser Einschätzung nicht richtig liegt.

Den vollständigen Katalog – inklusive der Fußnoten – findet Ihr hier als PDF.

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